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Das Projektvorgehen kann in die folgenden 5 Schritte eingeteilt werden: | Vorabklärungen | Erste informelle Kontakte und Gespräche, ob überhaupt in konkretere Verhanldungen getreten werden soll | | Fusionsvorvertrag | Treffen von Vorabklärungen und Überprüfungen. Das Ziel ist ein Fusionsvorvertrag (Grundlagenpapier dem jeweils zuständigen Organ zur Genehmigung (Busswil = Gemeindeversammlung, Lyss = Grosser Gemeinderat) zu unterbreiten. (Ende 2008) | | Fusionsvertrag | Für die Erarbeitung des Fusionsvertrages werden sämtliche relevanten Punkte untersucht und gegenübergestellt. Erst wenn im Rahmen des Fusionsvertrages alle Details geklärt werden können, wird dieser den Stimmberechtigten beider Gemeinden zur Genehmigung unterbreite (Zeitdauer, ca 1 - 2 Jahre) | | Kantonale Genehmigung | Eine Fusion zwischen 2 Gemeinden muss auch vom Kanton genehmigt werden. Das hierzu zuständige Organ ist der Grosse Rat. (Zeitdauer ca. 0.5 Jahre) | | Umsetzung | Erst wenn die kantonale Genehmigung vorliegt, kann das Fusionsprojekt umgesetzt werden (Zeitdauer ca. 1 Jahr) |
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 1. July 2008 )
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