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Abstimmungsverfahren PDF Drucken E-Mail

Wichtige Informationen über das Abstimmungsvorgehen

Über die Fusion abgestimmt wird in beiden Gemeinden am gleichen Tag. Gegenstand der Abstimmungen vom 28. März 2010 sind:

  • der Fusionsvertrag und
  • das Fusionsreglement.

 

Werden beide Beschlüsse von den Stimmberechtigten beider Gemeinden gutgeheissen, gilt die Fusion als beschlossen. Fusionsvertrag und Fusionsreglement werden dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet.

Wird der Fusionsvertrag von einer Gemeinde abgelehnt, gilt die Fusion als nicht zu Stande gekommen. Das Geschäft ist erledigt.

Wird der Fusionsvertrag in Lyss und Busswil angenommen, jedoch das Fusionsreglement von einer oder beiden Gemeinden abgelehnt, verpflichten sich die Gemeinderäte, das Reglement zu überarbeiten und die nachgebesserte Variante noch einmal dem Stimmvolk vorzulegen. Wird das Regle
ment erneut von einer Gemeinde abgelehnt, gilt die Fusion als nicht zu Stande gekommen. Das Geschäft ist erledigt.

Der Beschluss muss dem Grossen Rat bzw. seiner Justizkommission unterbreitet werden. Dieser oder diese fällt den definitiven Entscheid.

Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
 
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